Skip to main content

Wer fördert was? Wo gibt es weiterführende Informationen?

Smart-Living-Förderungen im Überblick

Smart-Living-Technologien sind eine gute Investition in die Zukunft. Sie erhöhen den Wohnkomfort, ermöglichen im Alter und bei eingeschränkter körperlicher Gesundheit länger eigenständiges Wohnen, steigern das Sicherheitsniveau und tragen dazu bei, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken.

Der Staat fördert daher die Anschaffung oder Installation von Smart-Living-Anwendungen durch steuerliche Anreize, Zuschüsse, Kredite oder Darlehen. Zentrale Anlaufstelle zur Information und Übersicht zu passenden Förderprogrammen ist die Förderdatenbank des Bundes. Sie bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Wichtige Anlaufstellen für die Smart-Living-Förderung sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hinzu kommen steuerliche Fördermöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), Abschnitt 35c. Im Folgenden wird skizziert, welche Förderungen es gibt und wo weitere Informationen zu finden sind. 

Die Wirtschaftsinitiative Smart Living führt selbst keine Beratungen zu den Inhalten, Höhen oder Beantragungen von Förderungen durch. Bei Fragen zu Details und der Beantragung stehen die Beratungsstellen der KfWBAFA oder auch Steuerberatungen zur Verfügung. Diese Seite dient der ersten Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. 

Förderdatenbank
© vegefox.com – stock.adobe.com

Förderungen von Smart-Living-Systemen zur Barriere-Reduzierung und für mehr Sicherheit

Die KfW fördert den Umbau von Immobilien, wenn damit Barrieren für Ältere, für Kinder oder für Menschen mit Behinderung verringert werden. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen. Dafür gibt es zwei Programme:

KfW 455-B− Barrierereduzierung

Barrierereduzierung: Zuschuss bis zu 6.250 Euro für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Den Zuschuss gibt es auch für den Kauf umgebauter Wohnungen. Förderfähig sind Smart-Home-Anwendungen für die automatische Steuerung von Jalousien, Rollläden, Türen und Toren, sodass diese auch trotz fehlender Kraft genutzt werden können. Auch smarte Türkommunikationssysteme können gefördert werden. 

KfW 159 – Altersgerecht umbauen

Altersgerecht umbauen: Kredit für Maßnahmen in den Bereichen Barrierereduzierung und Einbruchschutz bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Förderfähig sind die bereits unter KfW 455-B genannten Anwendungen. Zu beachten: Die Programme KfW 455 und KfW 159 können nicht mit-einander kombiniert werden. KfW-Kredite sind zinsgünstig und in der Anfangszeit tilgungsfrei, sodass zu Beginn lediglich die Zinsen gezahlt werden. Antragsberechtigt sind Investoren, sowohl Eigentümergemeinschaften als auch Wohnungsunternehmen, Selbstnutzende oder Mietende.

Von den Fördermaßnahmen generell ausgeschlossen sind Endgeräte und Unterhaltungstechnik wie Smartphone, Tablet, Computer, Fernseher oder Lautsprecher. Dieser Ausschluss gilt auch für die nachfolgenden Förderungen zur energetischen Sanierung bzw. Optimierung.

Förderungen von Smart-Living-Systemen zur energetischen Sanierung oder Optimierung

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Bundesregierung darauf verpflichtet, eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 anzustreben. Der Gebäudesektor soll dafür nicht mehr 210 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente wie im Jahr 1990 ausstoßen, sondern im Jahr 2030 nur noch 72 Millionen Tonnen. Das entspricht einer Einsparung an Treibhausgasemissionen von etwa 67 Prozent.

Mit der seit 01.01.2021 gültigen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat die Bundesregierung dafür neue Förderanreize für Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden geschaffen. Gefördert werden nun auch digitale Systeme zur energetischen Betriebs-  und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“). Förderfähig sind dadurch beispielsweise: 

  • Smart Meter, Mess-, Steuerungs-  und Regeltechnik für Heizung, Belüftung und Klimaanlagen
  • Systemtechnik zum Datenaustausch mit Netzbetreibern und zur Optimierung der Netzdienlichkeit elektrischer Verbrauchsgeräte
  • Lösungen zur Überwachung von Effizienz der Heizung, Monitoring-Systeme zum Erfassen und Auswerten des Energieverbrauchs, intelligente Heizkörper-  und Raumthermostate
  • Schalttechnik, Tür-  und Antriebssysteme
  • Energiemanagementsysteme sowie die Kosten für die Einstellung und Einregulierung der technischen Anlagen sowie alle damit zusammenhängenden Elektroarbeiten

Mit der BEG wurden die bestehenden Förderprogramme zu einem einzelnen Förderangebot mit drei Teilprogrammen gebündelt:

  • Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG)
  • Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (BEG NWG
  • Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn-  und Nichtwohngebäuden (BEG EM)

Die Umstellung auf das BEG findet schrittweise statt. Wie bislang können alle, die sich für die Förderung interessieren, auch künftig wählen zwischen einer Zuschuss-  und einer Kreditförderung. Die bisherigen Förderprogramme der KfW (KfW 151/152, KfW 153 sowie KfW 430) laufen zum 30.06.2021 aus. Zwischen dem 01.07.2021 und dem 31. Dezember 2022 übernimmt die KfW dann die Trägerschaft für die Förderungen BEG WG und BEG NWG –  sowohl in der Zuschuss –  als auch in der Kreditvariante. Zum 1. Januar 2023 soll die Umstrukturierung der Förderprogramme abgeschlossen sein. Alle drei Teilprogramme können dann sowohl beim BAFA als auch der KfW beantragt werden. Das BAFA wird dann nur für die Zuschussförderung zuständig sein, während die KfW ausschließlich Kreditwünsche bedient.

Wichtiger Hinweis

Die Förderungen müssen beantragt werden, bevor Verträge mit Lieferanten und Handwerkern abgeschlossen werden. Zudem kann jede Maßnahme nur einmal gefördert werden. 

Aktueller Hinweis

Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar 2021 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, werden genehmigt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher mit sofortiger Wirkung stoppen. Für die Zukunft soll die Neubauförderung neu ausgerichtet werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der BEG ist wieder gestartet. Die Förderbedingungen für diese Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.

Steuerliche Förderung von Smart-Living-Systemen zur energetischen Sanierung

Der Steuerbonus für energetische Sanierungen hat den Vorteil, dass es ihn auch dann noch gibt, wenn bereits Verträge oder sogar Maßnahmen abgeschlossen sind. Generell gilt, dass bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten für energetische Modernisierung steuerlich geltend gemacht werden können, maximal in einer Höhe bis zu 40.000 Euro.

Erfreulich: Smart-Living-Geräte sind nicht nur bei Sanierungen förderfähig, sondern auch wenn sie zur Optimierung der Heizung führen, also z. B. intelligente Thermostate, Präsenzschalter, Neueinbau oder Austausch von Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Personen selbst im Haus leben und das Haus mindestens 10 Jahre alt ist. Auch für die steuerliche Förderung gilt: Gefördert werden kann eine Maßnahme immer nur einmal. Es darf also keine andere Förderung genutzt werden, die Kosten der Sanierung dürfen auch nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angegeben worden sein. Wichtig ist auch, dass nur Maßnahmen von Fachhandwerkern angerechnet werden – und das auch nur in den Bereichen ihres jeweiligen Gewerks. Eigenleistungen sind nicht steuerlich begünstigt.

Wo beantrage ich Smart-Living-Förderungen?

BEG Smart-Living-Förderungen

  • Antragsstellung für Zuschüsse auf der BAFA-Website
  • Antragsstellung für Kredite bei der Hausbank
  • Zur Antragstellung ist ein/e Energieberater/in nötig (Infos dazu auf der BAFA-Website)
  • Der Antrag muss vor Vergabe des Auftrags gestellt werden

KfW Smart-Living-Förderungen

  • Antragstellung für Zuschüsse auf dem KfW-Zuschussportal
  • Antragsstellung für Kredite bei der Hausbank
  • Energieberater/in wird nicht benötigt
  • Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden

Steuerliche Smart-Living-Förderungen

  • Über die Einkommenssteuererklärung
  • Nach Abschluss der Sanierung

Weitere Informationen unter: